FAQs = Frequently Asked Questions
= Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir Ihnen häufige und typische Fragen rund um unser Angebot.

Themen: Strom - Bezahlung - GEMA - Stornierung - Verpflegung - Vorkehrungen -
Strom
Brauche ich einen Starkstromanschluss für die Band? Muss ich zum Thema Strom irgendetwas beachten?
Nein. Wenn Sie uns buchen, brauchen wir am Veranstaltungsort eine ganz normale Steckdose, die auch normal abgesichert ist. (16 Ampere wäre normal) Hotel, Restaurants und Veranstaltungssäle sind meist bestens ausgerüstet. Der Hausmeister oder Wirt weiß am besten bescheid. Beachten müssten Sie nur ggf., dass Sie nicht noch z.B. die Getränkekühlanlage an dieselbe, für uns gedachte, Steckdose anschließen. Am besten ist, wenn der Stromkreis der Steckdose allein von uns verwendet wird; dann treten auch keine Störgeräusche auf.
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Gage - Bezahlung
Wie bezahle ich die Band?
Im Musikbusiness ist Barzahlung üblich. So auch bei uns.
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Vorkehrungen
Welche Vorkehrungen soll ich am Veranstaltungstag treffen?
Eine freie Zufahrt zum Veranstaltungsort sollte gewährleistet sein. Zu vereinbarter Zeit sollte jemand für uns vor Ort sein, der bescheid weiß wo genau wir aufbauen sollen. Das war’s auch schon.
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Verpflegung der Musiker/Bandmitglieder
Verpflegung der Musiker/Bandmitglieder?
Generell gilt, wenn Sie eine Band buchen, kommen Sie auch für die Verpflegung (d.h. ein warmes Essen pro Person und freie Getränke) auf.
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GEMA Gebühren
Ein leidiges Thema bei privaten Feiern und Veranstaltungen mit Musik sind die GEMA-Gebühren. Nicht etwa weil sie unrechtens wären, sondern, weil es eine ganze Menge von Halbweisheiten und Vermutungen gibt, keiner aber wirklich bescheid weiß. Die GEMA fördert dies in unseren Augen durch schwammig formulierte Bedingungen. Fallen für eine Hochzeit mit Musik Gebühren an? Ja oder Nein? Das wäre eine klare Aussage. Die GEMA formuliert jedoch:
“Öffentlich [=gebührenpflichtig] im Sinne des Urheberrechts sind auch alle Feiern, bei denen jedermann Zutritt hat oder Gäste anwesend sind, mit denen keine engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Grundsätzlich hilft auch die Anzahl der Gäste bei der Unterscheidung. Je größer der Kreis der Gäste ist, desto eher kann von einer öffentlichen Veranstaltung im Sinne des Urheberrechts gesprochen werden, da die Wahrscheinlichkeit der engen persönlichen Beziehung zu jedem einzelnen Gast damit sinkt.” (vgl. GEMA www.gema.de, 02.01.2007)
Was das nun konkret heißen soll, ist total unklar. Hochzeitspaare mit großer Familie sind demnach gleich verdächtig. Da es ja nicht ausschließlich um Verwandte geht, sondern auch um Freunde und andere nahestehende Personen, müssten Sie nun eine Wertigkeitsliste erstellen, wer Ihnen nun nahe genug steht und wer nicht. Außerdem gibt es auch unseres Wissens nach keine Mischfeiern (Was wäre bei 80 % nahe stehenden Personen und 20 % weniger nahe stehenden Personen?). Es ist aber keinesfalls so, dass Sie der GEMA eine Gästeliste zur Verfügung stellen müssten. Das verböte allein schon der Datenschutz. Also was tun? Ggf. übernimmt der Wirt die GEMA-Gebühren (ohnehin) für Sie? (Es gibt für ihn vielleicht Rabatte oder eine Jahrespauschale). Ggf. haben Sie einen geschlossenen Raum für Ihre Feier gebucht (Geschlossene Gesellschaft) und ggf. bemerken Sie auch, dass Sie ausschließlich geladene Gäste erwarten und Sie diese ohne Einschränkungen zu Ihrem engeren persönlichen Beziehungskreis zählen, auch wenn die Gesamtzahl der Gäste hoch zu sein scheint. Sicherlich werden Sie auf Ihrer Hochzeit den Zugang für Fremde nicht dulden?
Wenn Sie jedoch davon ausgehen, dass Ihre Feier eher der von der GEMA als “öffentlich” beschriebenen Feier gleicht, sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Feier die Gebühren mit Ihrem Wirt klären und sich frühzeitig bei der GEMA melden und die Feier anmelden, damit die Gebühren für Sie berechnet werden können.
Die hier recherchierten Informationen sind mit bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen worden. Für die Richtigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Es soll auch nicht der Eindruck entstehen, dass Hochzeiter u.a. grundsätzlich GEMA-Gebühren übergehen sollten.
- Die vollständigen Informationen der GEMA finden Sie hier.
- Eine interessante Auseinandersetzung von einem Hochzeitspaar mit der GEMA finden Sie hier.
Weiterer Hinweis: Wir übernehmen die GEMA-Gebühren für öffentliche, private oder gewerbliche Veranstaltungen gleichermaßen nicht. GEMA-Gebühren müssen grundsätzlich von dem jeweiligen Veranstalter getragen werden, nicht etwa den Musikern. Dies gilt übrigens auch für CD-Musik, DJs und musikalische Hintergrund-Berieselung.
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Buchung stornieren
Wie kann ich die Buchung der Band stornieren? Gar nicht. Wir halten uns Ihren Termin für Sie frei (dies betrifft andere Anfragen ebenso wie private Dinge, z.B. Urlaub). Dies ist für uns nicht nur selbstverständlich, sondern oberste Priorität und absolut verbindlich. Bei Krankheit eines Musikers kommen wir in entsprechend kleinerer Besetzung - wir lassen Sie auf keinen Fall hängen.
Sofern Sie Ihre Buchung aus besonderen Gründen dennoch stornieren müssen, setzen Sie sich mit uns ohne Verzögerung in Verbindung. Die Gage muss auf alle Fälle bezahlt werden. In Ausnahmefällen (auch abhängig vom Zeitpunkt der Absage) können wir Ihnen etwas entgegenkommen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass das Fernabsatzvertragsgesetz auf mit uns geschlossene Buchungen keine Anwendung findet.
Ggf. kommen auch über unsere Buchungsbedingungen und ggf. AGBs Bedingungen einer Agentur hinzu, sofern Sie über eine Veranstaltungsagentur gebucht haben.
Setzen Sie sich bitte in jedem Falle unverzüglich mit uns in Verbindung - es gibt kein Problem, das nicht gelöst werden könnte!
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